erhielt unsere Erste zugesprochen, da die Aufstellung von Handschuhsheim nicht regelkonform war.
Die Begründung ist auch im Ergebnisdienst nachzulesen:
Das Freilassen von Brettern ohne Namensnennung ist in der Oberliga unzulässig. Eine zulässige Position einer Namensnennung wäre frühestens Brett 5, damit sind alle Spieler ab Brett 5 falsch aufgestellt und somit nicht einsatzberechtigt.
Nach TO §H-2.6.6 werden alle nichteinsatzberechtigten Bretter als verloren gewertet.
Das ganze hängt damit zusammen, dass Handschuhsheim in Oberwinden die (Oberliga-) Ranglistenplätze 13, 14 und 16 an den Brettern 5-7 eingesetzt hat und der Ranglistenplatz 15 am gleichen Spieltag bei Handschuhsheim 2 aufgestellt war.